MDK Prüfung von Pflegeeinrichtungen

Im Auftrag der Landesverbände der sozialen Pflegekassen werden seit 1995 bei allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen die Leistungen und die Qualität der Pflege geprüft. Dadurch schafft der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) die Grundlage für eine angemessene Versorgung. Die Ergebnisse der Prüfungen werden  in Noten vereinheitlicht.

Bei der diesjährigen Prüfung haben wir mit der

Gesamtnote 1,4 sehr gut

abgeschnitten.

Dies zeigt unseren kontinuierlich hohen Qualitätsanspruch und die gelebte Unternehmenskultur.

Im Anschluss finden Sie den gesamten Bericht der Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI vom 18.11.2019 als PDF zum Download.